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Bio- und Öko-ÖleWenn auf dem Etikett einer dieser Begriffe steht, können Sie davon ausgehen, dass es sich um ökologisch erzeugte Lebensmittel aus Bioanbau handelt. Diese Begriffe sind durch das Lebensmittelrecht geschützt. Verbindliche Richtlinien der Öko-Verbände: für Native Bio-Öle Ø Es bezeichnet ein kaltgepresstes Öl aus erster Pressung und kbA
Ø Das Rohmaterial muss sortenrein sein und darf nur bis zur Presstemperatur vorgewärmt werden (max. 60°C)
Ø Die maximale Presstemperatur für die einzelnen Öle: o Olivenöl: 40° C o Diestel- und Kürbiskernöl: 50° C o Alle anderen Öle: 60° C
Ø Zulässig ist filtrieren, dekantieren* oder zentrifugieren des Öls (Abschleudern), um feste Begleitstoffe oder Trübstoffe zu entfernen. Die Extrahierung und die Raffination sind nicht erlaubt. wenn in der Bezeichnung „Nativ“ bei Bio-Ölen fehlt Ø Die Wasserdampfbehandlung (Desodorierung): o Ist erlaubt bis max. 160° C (Ausnahmsweise auch mehr) o Desodoriert werden vor allem Speiseöle, die einer Weiterverarbeitung zugeführt werden, sowie Palm- und Kokosfette
* Dekantieren bedeutet das vorsichtige Umgießen des Öls in einen anderen Behälter, um das Öl vom Bodensatz zu befreien.
Fallstricke:
Laut dem Bundesverband für Naturkost lässt ein Teil der Ökoverbände Alkohol (Ethanol) als Lösungsmittel (Friolex-Verfahren) zu. Allerdings nur für Samen oder Kerne mit einem sehr geringen Ölgehalt von 5-10 % (z.B. Traubenkerne). Solche Öle dürfen die Bezeichnung „Nativ“ nicht führen.
Die Desodorierung ist ein Kompromiss, den die Bio-Verbände eingehen. Sie wird immer dann angewendet, wenn es keine technische Alternative gibt, um unerwünschte Geschmacksstoffe bzw. hygienisch bedenkliche Stoffe, die durch Verarbeitung, Lagerung und Transport entstehen, zu entfernen. Typische Produkte sind Kokos- und Palmfette und Produkte wie die Margarine, die diese Rohstoffe enthalten. Bei Kokosfett gibt es inzwischen eine Alternative, die auf die Wasserdampfbehandlung verzichtet. Es ist als „Virgin Coconout Oil“ im Handel.
Auch Bioöle können in seltenen Fällen mit Pestiziden belastet sein
Dies kann immer dann auftreten, wenn die Anbauflächen noch mit den früher eingesetzten und schwer abbaubaren chlorierten Pflanzenschutzmitteln (chlorierten Kohlenwasserstoffen) kontaminiert sind. Selbst nach 25 Jahren ökologischen Anbaus können diese Altlasten noch nachgewiesen werden. Belastet sind allerdings fast ausnahmslos Kürbiskernöle, da der Kürbis die Neigung hat, diese fettlöslichen Pestizide mit Langzeitwirkung besonders gut aufzunehmen und zu speichern. So testete das Kantonale Labor Zürich 7 kaltgepresste Kürbiskernöle (3 davon Bio). In allen 7 konnten Rückstände nachgewiesen werden, ►also auch in den drei Bioölen, die allerdings wesentlich geringer belastet waren.
Quelle: Kantonales
Labor Zürich, „Pestizide in pflanzlichen Speiseölen“, 03.2004
Ein weiteres Problem entsteht dann, wenn Anbau, Verarbeitung, Transport und Lagerung von konventionellen und Bio-Produkten nicht sorgfältig getrennt sind. Pestizidrückstände können so übertragen werden. ►Verantwortungsbewusste Rohstoffhändler und Ölhersteller fahren deshalb zwei strikt getrennte Linien.
Auch wenn die Bio-Branche mit Alt- und Neulasten zu kämpfen hat, gibt es keine gesunde Alternative, da konventionelle Produkte ungleich mehr belastet sind. Zusätzlich hat die Öko-Landwirtschaft und -Produktion ein sehr dichtes Kontrollsystem, so dass die Probleme außerordentlich selten und wenn nur in Spuren auftreten. Bei Kürbiskernöl hilft eine Nachfrage beim Bauern bzw. Erzeuger. Die Kürbisse sollten nicht auf einem ehemals verseuchten Boden angebaut werden.
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© 2006 Claus Barta
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